16.07.2009 von Koschutnig
Thema: Sekundararzt
16.07.2009 von Koschutnig
16.07.2009 von Koschutnig
Zur Frage, ob der österr. Begriff "Sekundararzt" genau/nicht genau/überhaupt nicht dem deutschen "Assistenzarzt" entspricht, hat sich in DAHAM eine Diskussion entwickelt, für die hier das FORUM der geeignetere Raum wäre.
Das Problem: Der Begriff Sekundararzt hat je nach Bundesland 2 unterschiedliche Bedeutungen :
1) ALLE Spitalsärzte unter den Oberärzten
2) nur jene mit Approbation (Jus practicandi).
Seit dem 1.10.2004 hat aber jeder fertige Medizinstudent in Deutschland gleichzeitig auch die Approbation als Arzt und ist im Spital ein Assistenzarzt. Der dte. Assistenzarzt ist demnach ein approbierter Arzt in nicht leitender Stellung.
Der österr. Dr. med. aber hat einen 3-jährigen Ausbildungs-"Turnus" als "Turnusarzt" zu absolvieren, ehe er mit dem Jus practicandi die Approbation erhält.
Turnusärzte aber fallen in Österreich je nach Bundesland eben unter die Sekundarärzte oder nicht.
Die Antwort auf die Frage, ob Sekundararzt gleich Assistenzarzt ist, muss also mit einem klaren JEIN beantwortet werden, je nachdem, ob auch die Turnusärzte darunter versteht oder nicht. Im alten Österreich unterschied man übrigens zwischen Secundarius bzw. "Sekundararzt 1. Klasse" und "Sekundararzt 2. Klasse" (siehe Sigmund Freuds eigenen Lebenslauf http://www.austria.gv.at/GetImageInfos.aspx?CobId=... )
Niederösterreichisches Krankenanstaltsgesetz 1974, Fassung v. 27. Juni 2002 '''§2''':
1. Sekundararzt ist ein Arzt mit Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin (ius practicandi), oder ein Turnusarzt während seiner Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin.
2. Assistent ist ein Turnusarzt während seiner Ausbildung zum Facharzt.
3. Oberarzt ist ein Assistent nach seiner Ausbildung zum Facharzt.
4. Erster Oberarzt ist der Vertreter des Abteilungsleiters.
http://www.sbg.ac.at/ver/links/lgbl/n/n-2004_017.h...
In Oberösterreich hingegen ist das Ius practicandi Voraussetzung für die Position des ''Sekundararztes'' (darauf bezieht sich Mike in der Diskussion):
"Wichtige Definitionen":
a. Turnusarzt = Voraussetzung - abgeschlossenes Medizinstudium,
· in Ausbildung zum Arzt für Allgemein Medizin (Ausbildungsdauer 3Jahre)
oder zum Facharzt Ausbildungsdauer üblicherweise 6 Jahre (= Ausbildungsassistent)
b. Ausbildungsassistent = Turnusarzt in Ausbildung zum Facharzt
c. Facharzt = abgeschlossene Facharztausbildung und Facharztzuerkennung durch Ärztekammer
d. Oberarzt = Titel für Facharzt welcher nach gewissen Kriterien und auf Antrag des Abteilungsleiters verliehen wird
e. Primarius = Leiter einer Fachabteilung oder eines Institutes
f. Ärztlicher Leiter = Ärztlicher Direktor des Krankenhauses und Mitglieder der „Kollegialen Führung“ (gemeinsam mit Verwaltungsleitung und Pflegedirektor)
g. Sekundararzt = Voraussetzung Jus Praktikandi d.h. Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung = Arzt für Allgemeinmedizin
http://www.khbr.at/stellen/info_eu.pdf (Punkt 11)
Das österreichische Bundes-Ärztegesetz kennt allerdings weder den Begriff ''Sekundararzt'' noch den des ''Assistenzarztes''.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1998_16...
Laut Beamtendienstrechtgesetz andererseits (Abschnitt 6: Universitätslehrer, § 185, Abs. 1 und 2) gibt's den Assistenzarzt auch in Österreich:
" Assistenzarzt ist ein Amtstitel an Stelle des Amtstitels „Universitätsassistent“ für Universitätsassistenten in ärztlicher, zahnärztlicher oder tierärztlicher Verwendung im zeitlich begrenzten und im provisorischen Dienstverhältnis ."
http://www.i-med.ac.at/rechtsservice/formulare/bdg...
Deshalb schreibt die Univ. Innsbruck etwa folgende Stellen aus:
Assistenzarzt (ärztin), Universitätsklinik für Psychiatrie ab sofort auf 4 Jahre. Voraussetzungen: Facharzt(-ärztin)für Psychiatrie (und Neurologie) Abgeschlossene Psychotherapieausbildung. Erwünscht: Nachweis wissenschaftlicher Tätigkeit, Leitungserfahrung ...
- aber nicht einmal das Doktorat scheint unbedingt notwendig zu sein :
" Assistenzarzt (ärztinnen)planstelle an der Universitätsklinik für Strahlentherapie-Radioonkologie ab sofort. Erwünscht: Vorkenntnisse in Radiologie und Radioonkologie und Erfahrung in der wissenschaftlichen Forschung; Berwerber/innen mit einer abgeschlossenen Dissertation werden bevorzugt."
http://www.uibk.ac.at/service/c101/mitteilungsblat... (S. 17)
Übrigens:
Unter den 94 Einträgen "aus Deutschland" unter "Sekundararzt" auf ask.com Deutschland betreffen nur ganze 2 nicht (Alt-)Österreicher. Eine beschreibt C.G. Jungs Stellung 19o4 an der Zürcher psychiatrischen Klinik; die andere sagt, dass ein gewisser Gustav Mestwerdt aus Hamburg 1938 in Altona zum Sekundararzt befördert wurde, nachdem er drei Jahre zuvor bereits eine planmäßige Stellung als Assistenzarzt erhalten hatte.
Noch irgendetwas klar?
K.
24.07.2010 von System1
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der Sekundararzt > österreichisches Standarddeutsch
der Assistenzarzt > deutschländisches und deutschschweizerisches Standarddeutsch
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