Kommentare (4)
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Verdächtiger war amtsbekannt (Vorarlberg Online, 9.11.2000)
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...ein für seine neonazistischen Umtrieb amtsbekannter Gastkommentator in der "Presse"... (Der STANDARD, 19.9.2000)
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Nach der Schießerei am Donnerstag in der Wiener Weihburggasse mit einem Toten [...] ist nun klar: Der Verdächtige war amtsbekannt, unter anderem wegen Versicherungsbetrugs und Drogenhandels im großen Stil. (Heute.at, 23.7.10)
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Einbruch in Wasserrettung:Täter waren Jugendliche. [...] Die Verdächtigen hätten mit der Ausrüstung im Salzachsee getaucht, sie sei entsprechend verdreckt, sagte Naderer. Alle seien amtsbekannt. (Salzburger Nachrichten, 15.09.2011)
Koschutnig 24.09.2011
Wenn ich mich recht erinnere,
dann war das zumindest in überschaubaren Landgemeinden bei Wahlen - oder sowas Ähnlichem - so, dass die meisten Leute gar keine Dokumente bei sich hatten, weil sie sowieso "amtsbekannt" waren. Also nicht in Zusammenhang mit einer Gesetzesübertretung, sondern einfach "per definitionem".
JoDo 24.09.2011
In Prä-EU-Tagen durfte man als "amtsbekannt" mit entsprechender Bestätigung eines Grenzorgans mitunter auch ohne Reisepass eine Staatsgrenze kurzzeitig überschreiten, wenn die Rückkehr am selben Grenzübertrittsort garantiert war. Doch das geht über das im Eintrag gemeinte hinaus.
Koschutnig 31.07.2014
Der abgemahnte Beagle:
«„Snoopy“ war
amtsbekanntDer tödliche Schuss auf Hund „Snoopy“ durch einen Jäger in Pinkafeld sorgt für Diskussionen. Die Aussagen der Beteiligten gehen ja auseinander. Der Hund sei
amtsbekannt gewesen, sagte Landesjägermeister Peter Prieler in „Burgenland heute“. „Der Beagle wurde mehrfach abgemahnt, weil er gewildert hat. Es gab mehrere Gespräche mit den Besitzern, auch eine Anzeige, die auch zu einer Verurteilung geführt hat. » 4.4.13
http://burgenland.orf.at/news/stories/2578421/ Koschutnig 31.07.2014